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Welche Domain für die Webseite?

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Hat sich der Existenzgründer für einen eigenen Webauftritt entschlossen, sei es einfach nur zur Information oder ganz konkret zur Kundenakquisition, so stellt sich zunächst die Frage, unter welchem Domainnamen die Webseite online gehen soll.

Grundsätzlich gilt bei der Domainvergabe “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Deshalb zunächst stichwortartig die rechtlichen Beschränkungen, die bei der Domainwahl zu beachten sind:

  1. Namensrecht: Keine fremden Nachnamen (nicht aber Vornamen!), keine Städte, Gemeinden, Kfz-Kennzeichen u.ä.
  2. Markenrecht/Kennzeichnungsrecht/Firmenrecht: Keine eingetragenen und sonstigen fremden Marken, Kennzeichen und Titel sowie keine fremden Firmenbezeichnungen (Online-Kurzcheck z.B.: Marken-Quick-Check 
  3. Wettbewerbsrecht: Am schwersten zu fassen, da der Begriff “unlauterer Wettbewerb” bzw. Verstoß gegen die “guten Sitten” im Rechtsverkehr nicht unmittelbar etwas aussagt. Deshalb Rechtsprechung besonders wichtig, aber leider auch in ständig in Bewegung.
  4. Sonstige Spezialvorschriften: Sondervorschriften können für bestimmte Berufe, insbesondere die verkammerten Freien Berufe, gelten. Diese Vorschriften in den jeweiligen Berufsordnungen gehen teilweise über die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts hinaus.

Nachdem diese rechtliche Klippen umschifft sind, bleibt die Frage, welche Domainnamen  sich positiv von anderen absetzen können. Ausgehend davon, dass es am wichtigsten ist, dass die Webseite überhaupt gefunden wird und zwar von möglichst vielen Suchern, sollte man sich ein – oder mehrere – Schlüsselwörter ausdenken, unter denen man mit seiner neuen beruflichen Existenz erreicht werden möchte.

Sieht man einmal von Type-Ins (Direkteingaben der URL in den Browser) ab, wird man am ehesten gefunden, wenn man in den Suchmaschinen – in Deutschland darf man getrost sagen – bei Google – hoch rankt. Ein Spitzenplatz in den Suchmaschinen-Ergebnissen ist wirklich wörtlich zu nehmen, da schon die Seite 2 in der Ergebnisliste praktisch irrelevant ist. Am besten sollte es schon ein Platz unter den Top 3 sein.

Doch ein Platz in den Top 3 mit einem zum Geschäft passenden Schlüsselwort ist immer noch wertlos, falls es wenig oder nicht in den Suchmaschinen nachgefragt wird. Dazu kommt also als zweites – genauso wichtiges – Kriterium, dass das Schlüsselwort ein gewisses Suchvolumen aufweist. Dieses kann mit dem Keyword-Tool von Google relativ gut abgeschätzt werden. Dort kommt z.B. das Schlüsselwort “Existenzgründer” monatlich auf enorme 49.500 Suchanfragen, während das Schlüsselwort “Existenzaufbau” gerade 210 Mal im Monat gesucht wird. Es ist sicherlich auch für Laien leicht nachvollziebar, dass eine Spitzenposition in den Suchmaschinenergebnissen für “Existenzaufbau” wesentlich leichter zu erreichen ist als für “Existenzgründer”. Man sollte also auch ein Fingerspitzengefühl bei der Domainwahl erwerben, das durch das Studium der “Konkurrenz-Domains” noch verfeinert werden kann, um zu entscheiden, mit welchem Schlüsselwort man die eigene Webpräsenz ins Rennen um eine gute Suchmaschinenplatzierung schickt. Topdomains, die vielgesuchte Schlüsselwörter beinhalten, scheiden ohnehin meist von Vorneherein für Existenzgründer aus, da sie schon vergeben sind und der Erwerb der Domain vom derzeitigen Inhaber ein Vermögen kosten würde.

Generell lässt sich feststellen, dass generische Domains (Gattungsbegriffe), wie z.B. Sommerschuhe,  Hängematten oder Schafskäse am wenigsten für domainrechtliche Schwierigkeiten anfällig sind und deshalb den Vorzug vor Fantasie- oder anderen Begriffen bei der Domainwahl genießen sollten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf einer speziellen Webseite zur Domainwahl.
dzq7iswhcv


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